Für Kandidatinnen und Kandidaten
Wegleitung
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Allgemeine Informationen
AUFGEBOTEDie Aufgebote werden den Kandidatinnen und Kandidaten sowie den Lehrbetrieben spätestens 4 Wochen vor Beginn der ersten Prüfung zugestellt.
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PRÜFUNGSRESULTATBis zum 11. Juli 2025 werden alle Zürcher Kandidatinnen und Kandidaten über ihre QV-Resultate informiert.
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PERSONALIENÄnderungen von Personalien, Adresse oder Heimatort, sind umgehend dem Bereich Qualifikationsverfahren des MBA's zu melden: qv@mba.zh.ch
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Weiterführende Links
NachteilsausgleichLernende mit Behinderungen oder Lern- und Leistungsschwierigkeiten (wie Dyslexie, Dyskalkulie oder AD(H)S) können Massnahmen zum Nachteilsausgleich beantragen.
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Mittelschul- und Berufsbildungsamt Zürich
KontaktformularSie haben Fragen zum Qualifikationsverfahren? Wenn Sie das Kontaktformular ausfüllen und absenden, nehmen wir per Mail mit Ihnen Kontakt auf.
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Qualifikationsverfahren
nicht bestandenNicht bestandene Qualifikationsbereiche (Prüfungsfächer) können nach einem Jahr, und höchstens zweimal wiederholt werden. Bereits bestandene Bereiche (alle Fächer mit Note 4.0 oder mehr) werden nicht mehr geprüft.
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Bereich für PEX
INTERNER BEREICH FÜR PEX
Passwortgeschützer Bereich für Prüfungsexperten. Gelangen Sie zu den Expertenaufgeboten, Links und weiteren Dokumenten.
ABRECHNEN VON PEX-LEISTUNGEN
Expertinnen und Experten können ihre Leistungen direkt im Abrechnungstool QV erfassen.
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Werden Sie Prüfungsexpertin oder Prüfungsexperte. Als PEX engagieren Sie sich für die Abschlussprüfungen der Lernenden.
Sie prägen damit Ihren Beruf und stellen die hohe Qualität der Berufsbildung sicher.
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